Als Netzbetreiber ist die Netze Calw GmbH für den sicheren und zuverlässigen Betrieb des Stromnetzes in der Region verantwortlich. Der Abschluss eines Stromliefervertrags erfolgt direkt mit einem Energieversorger Ihrer Wahl. Unabhängig davon sorgt die Netze Calw GmbH für die technische Bereitstellung Ihres Netzanschlusses und die Abrechnung der Netznutzung gegenüber dem Lieferanten.
Lieferantenrahmenvertrag
Der Lieferantenrahmenvertrag wird zwischen dem Stromlieferanten und der Netze Calw GmbH abgeschlossen. Er regelt die Kundenzuordnung, Netznutzung und Inanspruchnahme damit zusammenhängender weiterer Dienstleistungen der Netze Calw GmbH. Mit Beschluss vom 21.12.2020 hat die Bundesnetzagentur einen neuen Standardvertrag festgelegt, den die Netze Calw GmbH in unveränderter Form übernommen hat.
Vereinbarung zur Abrechnung des Messstellenbetriebsentgelts mit Lieferanten
Die Vereinbarung regelt die Abrechnung des Messstellenbetriebsentgelts im Verhältnis des grundzuständigen Messstellenbetreibers (gMSB) mit dem Lieferanten, sofern dieser seinen Kunden auch weiterhin einen integrierten Vertrag anbietet.
Messstellenbetreiberrahmenvertrag
Der Messstellenbetreiberrahmenvertrag Strom wird zwischen dem Messstellenbetreiber und der Netze Calw GmbH abgeschlossen. Er regelt den Messstellenbetrieb an den Messlokationen von Letztverbrauchern und Anlagenbetreibern, für die nicht die Netze Calw GmbH als grundzuständiger Messstellenbetreiber zuständig ist.
Messstellenvertrag Strom für Anschlussnutzer
Dieser Vertrag umfasst den Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme i. S. d. Messstellenbetriebsgesetzes im Bereich Elektrizität, für die der grundzuständige Messstellenbetreiber Netze Calw GmbH den Messstellenbetrieb durchführt.


