Transparenz im Strommarkt
Energieversorgungsunternehmen sind verpflichtet, bestimmte Informationen zu ihren Stromangeboten und -preisen transparent bereitzustellen. Diese Veröffentlichungen dienen der Information von Kundinnen und Kunden sowie der Sicherstellung eines fairen und nachvollziehbaren Wettbewerbs.
Veröffentlichungspflichten nach § 23c Abs. 1 EnWG
Nr. 1
| Stromkreislänge Mittelspannungsfreileitungen | 1,63 km |
| Stromkreislänge Mittelspannungskabel | 104,13 km |
| Stromkreislänge Niederspannungsfreileitungen | 41,43 km |
| Stromkreislänge Niederspannungskabel | 326,99 km |
Nr. 2
| installierte Leistung der Umspannebenen | n.v. |
Nr. 3
| entnommene Jahresarbeit Mittelspannung | 24,388 GWh |
| entnommene Jahresarbeit Niederspannung | 61,060 GWh |
Nr. 4
| Anzahl Entnahmestellen Mittelspannung | 33 Stück |
| Anzahl Entnahmestellen Niederspannung | 14.431 Stück |
Nr. 5
| Einwohnerzahl im Netzgebiet | 23.742 |
Nr. 6
| Versorgte Fläche | 11,28 km² |
Nr. 7
| geographische Fläche des Netzgebiets | 59,88 km² |
Nr. 8
| Entnahmestellen mit registrierender Leistungsmessung | 125 Stück |
| sonstige Entnahmestellen | 14.339 Stück |
Nr. 9
| Grundzuständiger Messstellenbetreiber | Netze Calw GmbH |
Nr. 10
| Ansprechpartner Netzzugangsfragen | Team Netzservice; Tel. 07051 / 1300 -505, -506, -511; E-Mail: netznutzung@netze-calw.de |
Stand 31.12.2024
Veröffentlichungspflichten nach § 23c Abs. 3 EnWG
Nr. 1
| Jahreshöchstlast der Netzebenen und Lastverlauf | ZUM HERUNTERLADEN (PDF) |
Nr. 2
| Netzverluste | ZUM HERUNTERLADEN (PDF) |
Nr. 3
| nicht leistungsgemessene Kunden | ZUM HERUNTERLADEN (PDF) |
Nr. 4
| analytisches Verfahren | n.v. |
Nr. 5
| Höchstentnahmelast und Bezug aus der vorgelagerten Netzebene | ZUM HERUNTERLADEN (PDF) |
Nr. 6
| Summe aller Einspeisungen pro Spannungsebene im zeitlichen Verlauf (Dezentrale Einspeisung) | ZUM HERUNTERLADEN (PDF) |
Stand 31.12.2024
Wiederverkäufernachweise
Erlaubnisschein
Grundversorger
Mitteilung über den Grundversorger zum 01.07.2024 gemäß §36 Abs. 2 EnWG. Daraus ergibt sich ab 01.01.2025 der Grundversorger für die folgenden drei Jahre.
Bezeichnung des Konzessionsgebiets: Große Kreisstadt Calw
Name des festgestellten Grundversorgers: Energie Calw GmbH
Netzentgelte
Nachfolgend finden Sie die Preise für die Netznutzung der Stromnetze der Netze Calw GmbH:
- vorläufiges Preisblatt Netzentgelte Strom gültig ab 01.01.2026 (PDF)
- Preisblatt Netzentgelte Strom gültig ab 01.01.2025 (PDF)
- Preisblatt Netzentgelte Strom gültig ab 01.01.2024 (PDF)
- Preisblatt Netzentgelte Strom gültig ab 01.01.2023 (PDF)
- Preisblatt Netzentgelte Strom gültig ab 01.01.2022 (PDF)
- Referenzpreisblatt vermiedene Netzentgelte Strom gültig ab 01.01.2018 (PDF)
Preisbestandteile
In unseren Netznutzungspreisen sind enthalten:
- Die Netzinfrastruktur, d.h. die Bereitstellung und Instandhaltung von Leitungen, Schaltanlagen, Transformatoren usw.
- Die Systemdienstleistungen, d.h. Dienstleistungen, die zur Übertragung und Verteilung des Stroms notwendig sind und die Funktionstüchtigkeit und Qualität der Stromversorgung bestimmen. Dazu gehören: Frequenzhaltung, Spannungshaltung, Versorgungswiederaufbau und Betriebsführung.
- Die elektrischen Verluste, d.h. die beim Transport von Strom entstehenden Verluste bis zur Entnahmestelle des Kunden.
- Die Kosten für das vorgelagerte Netz, d.h. die Kosten, die die Netze Calw GmbH an den vorgelagerten Netzbetreiber, die EnBW Regional AG, bezahlt.
- Die Kosten für vermiedene Netzentgelte, d.h. die Vergütung, die Betreiber dezentraler Erzeugungsanlagen erhalten.
Preise für Kunden mit Lastgangzählung
Die Preise für die Netznutzung von Entnahmestellen mit Lastgangzählung sind abhängig von deren Jahresbenutzungsdauer. Es wird unterschieden zwischen einer Jahresbenutzungsdauer von weniger als 2.500 h/a und einer Jahresbenutzungsdauer von mindestens 2.500 h/a. Die Jahresleistungs- und Arbeitspreise sind dem Preisblatt 1 zu entnehmen.
Preise für Kunden ohne Lastgangzählung
Für Kunden ohne Lastgangzählung, die unser Niederspannungsnetz nutzen, gilt Preisblatt 2. Voraussetzung hierfür ist, dass die Jahresarbeit nicht mehr als 100.000 kWh beträgt. Für die Netznutzung fällt ein Arbeitspreis an.
Bei Kunden ohne Lastgangzählung wenden wir das synthetische Lastprofilverfahren an. Dabei nutzen wir die Standardlastprofile der EnBW bzw. des VDEW, heute BDEW (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.). Für Haushalt, Landwirtschaft und Gewerbe verwenden wir die entsprechenden VDEW-Standardlastprofile (H0 dyn., L0 und G0).
Monatsleistungspreis
Für Netznutzer (Letztverbraucher bzw. Lieferanten) mit einer zeitlich begrenzten hohen Leistungsaufnahme, der in der übrigen Zeit eine deutlich geringere oder sogar überhaupt keine Leistungsaufnahme gegenübersteht, bietet die Netze Calw GmbH ein Monatsleistungspreissystem an.
Das Preissystem, bestehend aus Leistungs- und Arbeitspreis, findet unabhängig von den Benutzungsstunden des Netzkunden Anwendung und wird im Preisblatt abgebildet.
In Analogie zum Jahresleistungspreissystem teilt der Netznutzer dem Netzbetreiber vor Beginn des Abrechnungszeitraumes verbindlich mit, dass er eine Abrechnung auf Grundlage der Monatspreisregelung wünscht. Dies schließt eine nachträgliche Optimierung zwischen Monatsleistungsabrechnung und Jahresleistungsabrechnung am Ende des zwölfmonatigen Abrechnungszeitraumes aus.
Üblicherweise befinden sich die Entnahmestelle und die Messung auf der gleichen Spannungsebene. Bei Abweichungen hiervon werden die bei der Messung nicht erfassten Verluste pauschal durch Aufschläge auf den jeweiligen Arbeitspreis der Netznutzung berücksichtigt.
Preise für Messstellenbetrieb
- Messstellenbetrieb: Der Messstellenbetrieb umfasst den Einbau, den Betrieb und die Wartung von Messeinrichtungen
Die Preise für den Messstellenbetrieb mit / ohne Leistungsmessung sind dem Preisblatt zu entnehmen.
Im Leistungsumfang der Netze Calw GmbH bei Entnahmen oder Einspeisung mit Leistungsmessung sind die Lastgangzähler mit Messwandler, Fernübertragung der Messdaten über einen kundeneigenen Telefon-Festnetzanschluss, Datenaufbereitung, werktägliche Datenbereitstellung an erste Adresse per E-Mail (bei gegebener technischer Voraussetzung in der Kundenanlage und in Abstimmung mit dem Lieferanten) enthalten.
Preise für sonstige Leistungen
Zusätzlich zu den bereits beschriebenen Preisen stellen wir folgende Leistungen gesondert in Rechnung:
- Messung und Zähldatenbereitstellung: Die Preise werden gemäß Preisblatt berechnet. Sie sind abhängig von der technischen Auslegung der Entnahmestelle, den Mess- und Zähleinrichtungen sowie dem Umfang der Datenbereitstellung.
- Konzessionsabgabe: Die Höhe der Konzessionsabgabe richtet sich nach der geltenden Konzessionsabgabenverordnung. Die Konzessionsabgabe beträgt zur Zeit 1,32 Cent/kWh bei Tarifkunden und 0,11 Cent/kWh bei Sondervertragskunden.
- Mehrkosten gemäß KWK-G (Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung): Entsprechend dem KWK-G vom 19. März 2002 werden Aufschläge für letztverbrauchende Kunden zusammen mit dem Netznutzungsentgelt erhoben. Diese verbrauchergruppenspezifischen Aufschläge finden Sie im Preisblatt.
- Den Belastungsausgleich mit den einzelnen Verteilnetzbetreibern führt die Netze Calw GmbH gemäß KWK-G unmittelbar in einem gesonderten Verfahren durch.
- Blindarbeit: Im Rahmen der messtechnischen Erfassung wird monatlich der Teil der Blindarbeit, der 50 % der Wirkarbeit übersteigt, mit einem Arbeitspreis von netto 1,00 ct/kvarh berechnet.
Netzgutschrift für Einspeiser
Die Netze Calw GmbH vergütet Einspeisern eine Netzgutschrift gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
Leitfaden
Wie wird das Netznutzungsentgelt berechnet? Hier finden Sie alles über die Anwendung unserer Preise: erforderliche Daten, Erklärungen zur Entgeltermittlung sowie Informationen zur Entgeltberechnung der Reservenetzkapazität.
Dieser Leitfaden gilt nur für Kunden mit Lastgangzählung. Für Kunden im Niederspannungsnetz ohne Lastgangzählung gilt ein reiner Arbeitspreis gemäß Preisblatt.
Die erforderlichen Daten
Zur Bestimmung des Entgeltes für die Netznutzung eines Kunden mit Lastgangzählung benötigen wir diese Daten:
- Spannungsebene (in kV) der Entnahmestelle
- Jahresarbeit E in kWh der bezogenen Energie
- Maximaljahresleistung P in kW (höchster viertelstündlicher Leistungsmittelwert im Vertragsjahr)
- Bei Kunden mit Eigenerzeugung: angemeldete Reservenetzkapazität PR in kW
Berechnung des Entgelts
Aus den oben genannten Daten wird die Jahresbenutzungsdauer T als Quotient aus der Jahresarbeit E und der Maximaljahresleistung P berechnet (d.h. T = E/P). Das anfallende Netznutzungsentgelt ist abhängig von dieser Jahresbenutzungsdauer:
- Ab mindestens 2.500 h/a siehe Preisblatt.
- Bei weniger als 2.500 h/a siehe Preisblatt.
In diesem Preisblatt findet man
- einen jährlicher Leistungspreis (Cent/kW und Jahr) und
- einen Arbeitspreis (Ct/kWh).
Leistungs- und Arbeitspreis sind abhängig von der Entnahmespannung des Kunden.
Das Netznutzungsentgelt ergibt sich aus der Summe der Produkte von Leistungspreis und Maximaljahresleistung P sowie Arbeitspreis und Jahresarbeit E (d.h. Netznutzungsentgelt = Leistungspreis x P + Arbeitspreis x E).
Reservenetzkapazität
Das Entgelt für die Reservenetzkapazität berechnen wir auf Basis eines jährlichen Leistungspreises (Cent/kW und Jahr). Dieser ist abhängig von
- der Dauer der jährlichen Reserveinanspruchnahme (h/a) und
- der Entnahmespannung des Kunden.
Mehr-Mindermengen
Jahresmehr- und -mindermengenpreise für Standardlastprofile (SLP)
Gemäß § 13 Abs. 3 der Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) vom 25. Juli 2005 sind durch die Netzbetreiber einheitliche Preise für Mehr- und Mindermengen auf der Grundlage monatlicher Marktpreise zu berechnen und im Internet zu veröffentlichen. Wie in Abschnitt 4 des VDN-Praxisleitfadens zur Ermittlung und Abrechnung von Jahresmehr- und –mindermengen vom 28.09.2007 beschrieben, wird den Netzbetreibern die Möglichkeit gegeben, die durch BDEW (ehemals VDN) veröffentlichten Preise zu übernehmen. Die Werte wurden gemäß Abschnitt 4.2 des genannten Praxisleitfadens auf Basis von EEX-Börsenstundenpreisen (Quelle: www.eex.com/de) und normierter Lastprofile berechnet. Alternativ können Netzbetreiber die Preise gemäß anderer Kalkulationsverfahren ermitteln (vgl. Praxisleitfaden Abschnitt 4).
Die Netze Calw GmbH macht von der erstgenannten Handlungsoption Gebrauch und ziehen zur Mehr- und Mindermengenabrechnung die durch den BDEW veröffentlichten Preise gemäß Abschnitt 4.2 heran. Die aktuellen Preise hierzu finden Sie unter der Internetadresse des BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.: http://www.bdew.de/internet.nsf/id/DE_Mehr-Mindermengen-Abrechnung
Bei temperaturabhängigen Lastprofilen (TLP) haben die Preise gemäß der nachfolgenden Tabelle Gültigkeit:
Engpass
Der Netzbetreiber ist zu Engpassmanagement in dem Augenblick gesetzlich verpflichtet, da die ihm zur Verfügung stehende Transportkapazität nicht mehr ausreicht, um der Kundennachfrage zu entsprechen. Die Zugangsinteressenten müssen entweder direkt oder durch eine Veröffentlichung im Internet über den aufgetretenen Engpass informiert werden. Daraufhin nimmt der Netzbetreiber die Allokation der knappen Kapazität vor. Er kann die Interessenten in der Reihenfolge ihrer Anfrage berücksichtigen oder die Anfragen hinsichtlich der Leistungen und der Konditionen bewerten und dem wirtschaftlich günstigsten Angebot den Zuschlag erteilen. Der Interessent hat Anspruch auf das Angebot eines durch den Betreiber unterbrechbaren Netzzugangsvertrages, wenn die freie Transportkapazität zur Deckung einer Netzzugangsanfrage nicht ausreicht.


